{"id":7927,"date":"2021-08-11T08:47:06","date_gmt":"2021-08-11T07:47:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cl-y.com\/?page_id=7927"},"modified":"2021-08-13T08:26:12","modified_gmt":"2021-08-13T07:26:12","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.cl-y.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN 2021<\/strong><\/h3>\n<h3><\/h3>\n<h3><strong style=\"color: #868686; font-size: 15px;\">1 Allgemeines, Geltungsbereich<\/strong><\/h3>\n<p>1. Die nachstehenden Bedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten zwischen der CLY Communication GmbH (\u201eAgentur\u201c) und ihrem Auftraggeber fu\u0308r Leistungen der Agentur in den Bereichen Marketing, \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Eventmanagement im weitesten Sinne. Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot und den Einzelauftr\u00e4gen.<\/p>\n<p>2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch fu\u0308r ku\u0308nftige Auftr\u00e4ge, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall wieder auf die Gesch\u00e4ftsbedingungen hinweisen mu\u0308sste. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder erg\u00e4nzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdru\u0308cklich schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausfu\u0308hrt.<\/p>\n<p>3. Die AGB gelten sowohl, wenn der Auftraggeber das Rechtsgesch\u00e4ft mit der Agentur zu einem Zwecke abschlie\u00dft, der nicht seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndig beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher nach \u00a713 BGB), als auch wenn er bei Abschluss des Rechtsgesch\u00e4fts in Ausu\u0308bung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (Unternehmer nach \u00a7 14 BGB).<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>1. Mit der Pr\u00e4sentation der zu erbringenden Dienstleistungen und\/oder der Erstellung einer Kostenkalkulation durch die Agentur ist im Zweifel kein verbindliches Angebot der Agentur verbunden.<\/p>\n<p>2. Erst die verbindliche Auftragserteilung der Agentur durch den Auftraggeber stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches die Agentur innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung, oder, falls die Leistung kurzfristig erbracht werden soll, auch mu\u0308ndlich oder durch Ausfu\u0308hrung der Leistung annehmen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3 Gegenstand der Leistung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p>1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Leistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bedu\u0308rfen der Schriftform.<\/p>\n<p>2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Entwu\u0308rfe, Pressemitteilungen und Filmschnitte) sind vom Auftraggeber auf ihren Inhalt zu u\u0308berpru\u0308fen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber hat der Agentur unverzu\u0308glich alle Informationen und Unterlagen zu u\u0308bergeben, die fu\u0308r die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie u\u0308ber alle Vorg\u00e4nge unverzu\u0308glich informieren, die fu\u0308r die Durchfu\u0308hrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umst\u00e4nde erst w\u00e4hrend der Durchfu\u0308hrung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von der Agentur wiederholt werden mu\u0308ssen oder verz\u00f6gert werden.<\/p>\n<p>4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fu\u0308r die Durchfu\u0308hrung des Auftrages zur Verfu\u0308gung gestellten Unterlagen (Fotos, Logo etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pru\u0308fen. Die Agentur haftet nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Auftraggeber die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.<\/p>\n<p>5. Soweit nicht ausdru\u0308cklich anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber alle fu\u0308r die im Zusammenhang mit der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistung ggf. notwendigen beh\u00f6rdlichen Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse, sowie aller sonstigen \u00f6ffentlich-rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.<\/p>\n<p>6. Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner fu\u0308r die Agentur bereitzustellen und fu\u0308r dessen Verfu\u0308gbarkeit im angemessenen Rahmen Sorge zu tragen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, haftet die Agentur nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, es sei denn, die Sch\u00e4den w\u00e4ren auch bei Erreichbarkeit des Ansprechpartners entstanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4 Fremdleistungen\/Beauftragung Dritter<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszufu\u0308hren oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber ist zur selbst\u00e4ndigen Beauftragung Dritter, die im Zusammenhang mit der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistung steht, nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur und auf eigene Kosten berechtigt. Soweit der Auftraggeber Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer Erfu\u0308llungsgehilfen des Auftraggebers (nachfolgend \u201eErfu\u0308llungsgehilfen\u201c). Soweit die Agentur durch ein Verhalten des jeweiligen Erfu\u0308llungsgehilfen an der Erbringung seiner vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistung gehindert wird, schuldet der Auftraggeber die volle Vergu\u0308tung. Weitergehende Schadensersatzanspru\u0308che der Agentur bleiben hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5 Termine<\/strong><\/p>\n<p>1. Von der Agentur in Aussicht gestellte Fristen und Termine fu\u0308r Lieferungen und Leistungen sind keine Fixtermine, es sei denn, dass sie von den Parteien ausdru\u0308cklich schriftlich als solche vereinbart wurden.<\/p>\n<p>2. Verz\u00f6gert sich die Leistung der Agentur aus Gru\u0308nden au\u00dferhalb ihrer Sph\u00e4re oder aus Gru\u0308nden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungspflichten der Agentur solange das Hindernis besteht. Die Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich entsprechend. Sofern solche Verz\u00f6gerungen mehr als zwei Monate dauern, sind der Auftraggeber und die Agentur berechtigt vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten.<\/p>\n<p>3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zuru\u0308cktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6 Vergu\u0308tung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Vergu\u0308tung der Agentur fu\u0308r die vertragsgegenst\u00e4ndliche Leistung bestimmt sich nach der einzelvertraglichen Regelung.<\/p>\n<p>2. Soweit nicht anders angegeben, sind in Rechnung gestellte Betr\u00e4ge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen; die entsprechende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7 Aufwendungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Soweit nicht ausdru\u0308cklich anders vereinbart, sind die von der Agentur im Zusammenhang mit der jeweiligen Leistung erbrachten Aufwendungen vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Aufwendungen im Sinne dieses Absatzes sind insbesondere Fremdkosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, Reise- und Transportkosten, Saalmieten etc. Alle Fremdkosten werden mit 15% Handling Fee berechnet. Die Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt und in der Rechnung ausgewiesen.<\/p>\n<p>2. Die Agentur kann angemessene Vorschu\u0308sse verlangen.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die einkalkulierten Aufwendungen der Agentur in ihrer H\u00f6he von den tats\u00e4chlichen Aufwendungen abweichen k\u00f6nnen. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Aufwendungen die von der Agentur einkalkulierten u\u0308bersteigen, wird die Agentur den Auftraggeber auf den Mehraufwand hinweisen. Bei einer Abweichung von nicht mehr als 10% gelten die tats\u00e4chlichen Aufwendungen als von dem Auftraggeber genehmigt. Daru\u0308ber hinaus get\u00e4tigte Aufwendungen sind von dem Auftraggeber nur zu ersetzen, wenn er sie ausdru\u0308cklich genehmigt hat. Die Genehmigung gilt als vom Auftraggeber erteilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengu\u0308nstigere Alternativen bekannt gibt.<\/p>\n<p>4. Soweit nicht anders angegeben, sind in Rechnung gestellte Betr\u00e4ge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen; die entsprechende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8 F\u00e4lligkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Vergu\u0308tung und Aufwendungsersatz sind bei l\u00e4ngerfristiger T\u00e4tigkeit zum Ende eines jeden Monats, im \u00dcbrigen sp\u00e4testens nach Leistungserbringung durch die Agentur nach Rechnungslegung ohne Abzu\u0308ge f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2. 30 Tage nach Zugang der Rechnung kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins betr\u00e4gt fu\u0308nf Prozentpunkte u\u0308ber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB; au\u00dfer es handelt sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer i. S. des \u00a7 1 Abs. 3, dann betr\u00e4gt der Verzugszins acht Prozentpunkte u\u0308ber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB. Weitergehende Schadensersatzanspru\u0308che der Agentur bleiben hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>3. Soweit der Auftraggeber f\u00e4llige Zahlungen nicht erbracht hat, ist die Agentur berechtigt, an den noch zu erbringenden Leistungen ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht geltend zu machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9 Vertragsdauer und Ku\u0308ndigung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vertrag l\u00e4uft, soweit nichts anderes vereinbart ist, bis zur Beendigung des Auftrages.<\/p>\n<p>2. Eine Ku\u0308ndigung kann nur aus wichtigem Grund fristlos erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei<\/p>\n<ol>\n<li>eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, oder<\/li>\n<li>die Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 14 verletzt, oder<\/li>\n<li>sich im Annahmeverzug befindet, soweit vorher eine Mahnung erfolgte, oder<\/li>\n<li>einen Eigenantrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens stellt, wenn ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3. Jede Ku\u0308ndigung bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p>4. Fu\u0308r den Fall der Ku\u0308ndigung gem\u00e4\u00df Abs. 2, steht der Agentur fu\u0308r den noch ausstehenden Teil des Auftrages als pauschalierter Schadensersatz 80% der vereinbarten Vergu\u0308tung zu, soweit die die Ku\u0308ndigung begru\u0308ndende Tatsache auf einem schuldhaften Verhalten des Auftraggebers beruht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass die Agentur keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden erlitten hat; der Agentur bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>5. Sofern nicht ausdru\u0308cklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Auftraggeber unverzu\u0308glich nach Beendigung des Vertrags alle von der Agentur u\u0308berlassenen Materialien, einschlie\u00dflich Dokumente, Datentr\u00e4ger etc. an die Agentur zuru\u0308ckzugeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10 Arbeitsergebnisse<\/strong><\/p>\n<p>1. S\u00e4mtliche durch die T\u00e4tigkeit der Agentur im Rahmen des Auftrages geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Pr\u00e4sentationen und Entwu\u0308rfe (Skizzen, Konzepte, Filmschnitte) du\u0308rfen von dem Auftraggeber nur fu\u0308r den vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden und nur unter Beachtung der in \u00a7\u00a7 14 und 15 geregelten Vorschriften.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung an allen von der Agentur erbrachten Leistungen, soweit diese Rechtseinr\u00e4umung nach deutschem Recht oder den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen m\u00f6glich ist, das Recht zur vereinbarten Nutzung.<\/p>\n<p>3. Bedient sich die Agentur zur Erbringung der Leistung Dritter, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und zum vereinbarten Verwendungszweck auf den Auftraggeber u\u0308bertragen.<\/p>\n<p>4. \u00c4nderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch fu\u0308r diesen t\u00e4tige Dritte, sind nur mit ausdru\u0308cklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>11 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Agentur haftet unbeschr\u00e4nkt<\/p>\n<p>2. bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/p>\n<p>3. bei \u00dcbernahme einer Garantie oder beim arglistigen Verschweigen eines Mangels<\/p>\n<p>4. fu\u0308r die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit<\/p>\n<p>5. nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>6. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Agentur der H\u00f6he nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Gesch\u00e4fts vorhersehbar und typisch ist. Diese Haftungserleichterung gilt im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter fu\u0308r Mitarbeiter und Unterbeauftragte der Agentur.<\/p>\n<p>7. Eine weitergehende Haftung der Agentur besteht nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>12 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Agentur schuldet im Zweifel keinen Erfolg im Rechtssinne.<\/p>\n<p>2. Soweit nach der individuellen Absprache der Parteien ausnahmsweise ausdru\u0308cklich ein Erfolg geschuldet sein soll, besteht ein Anspruch auf M\u00e4ngelbeseitigung nur, soweit den Auftraggeber kein u\u0308berwiegendes Verschulden trifft.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber hat offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb einer Woche ab Ablieferung anzuzeigen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach \u00a7 14 BGB hat dieser nicht offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung anzuzeigen. Soweit der Auftraggeber Verbraucher nach \u00a7 13 ist, hat dieser nicht offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist anzuzeigen. Versp\u00e4tete M\u00e4ngelanzeigen schlie\u00dfen die Gew\u00e4hrleistung aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>13 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>1. Haftungs- und Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che der Vertragsparteien verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der jeweiligen Vertragspartei von den den Anspruch begru\u0308ndenden Umst\u00e4nden. Ausgenommen hiervon ist die Schadensersatzhaftung nach \u00a7 11 der AGB. Die gesetzlichen Regelungen zum Beginn, Hemmung und Neubeginn der Verj\u00e4hrung bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>14 Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umst\u00e4nden heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen u\u0308ber betriebliche Abl\u00e4ufe, Gesch\u00e4ftsbeziehungen und Know-how, sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff oder der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schu\u0308tzen.<\/p>\n<p>2. Die Parteien vereinbaren, u\u0308ber solche vertraulichen Informationen (mit Ausnahme von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen) Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht fu\u0308r einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.<\/p>\n<p>3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,<\/p>\n<p>4. die dem Empf\u00e4nger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen verletzt werden;<\/p>\n<p>5. die bei Abschluss des Vertrages \u00f6ffentlich bekannt sind oder danach \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;<\/p>\n<p>6. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Beh\u00f6rde offen gelegt werden mu\u0308ssen. Soweit zul\u00e4ssig und m\u00f6glich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empf\u00e4nger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.<\/p>\n<p>7. Die Parteien werden nur solchen Dritten (insbesondere im Rahmen von \u00a7 4 Abs. 1) Zugang zu vertraulichen Informationen gew\u00e4hren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese fu\u0308r die Durchfu\u0308hrung dieses Vertrages kennen mu\u0308ssen, und diese Mitarbeiter auch fu\u0308r die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zul\u00e4ssigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>15 Datenschutz und Datensicherung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Vertragsparteien beachten die einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Agentur wird insbesondere, sofern sie in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten im Sinne des \u00a7 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. \u00a7 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.<\/p>\n<p>2. Die Agentur ist berechtigt die Daten auch durch Dritte bearbeiten zu lassen, sofern diese den Bestimmungen nach Abs. 1 wie Mitarbeiter unterliegen.<\/p>\n<p>3. Es ist der Agentur gestattet, den Auftraggeber als Referenz zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>16 Schlussvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>1. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Entsprechendes gilt fu\u0308r das Zuru\u0308ckbehaltungsrecht, dessen wirksame Ausu\u0308bung zudem davon abh\u00e4ngig ist, dass der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>2. Mu\u0308ndliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen des Vertrages bedu\u0308rfen der Schriftform. Dies gilt auch fu\u0308r die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<p>3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die u\u0308brigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberu\u0308hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien inhaltlich am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>4. Auf den jeweiligen Vertrag sowie diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist ausschlie\u00dflich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber den Internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<p>5. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung der Agentur nichts anderes ergibt, ist der Gesch\u00e4ftssitz der Agentur Erfu\u0308llungsort.<\/p>\n<p>6. Ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zul\u00e4ssig, der Gesch\u00e4ftssitz der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Klage am Erfu\u0308llungsort zu erheben, auch dann, wenn es sich bei diesem nicht um den Gesch\u00e4ftssitz der Agentur handelt.<\/p>\n<span class=\"\" style=\"display:block;clear:both;height: 0px;padding-top: 80px;border-top-width:0px;border-bottom-width:0px;\"><\/span>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN 2021 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Bedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten zwischen der CLY Communication GmbH (\u201eAgentur\u201c) und ihrem Auftraggeber fu\u0308r Leistungen der Agentur in den Bereichen Marketing, \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Eventmanagement im weitesten Sinne. 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